Schritt 3 – Infrastrukturnutzungsvertrag

Der Infrastrukturnutzungsvertrag wird mit der ÖBB-Infrastruktur AG abgeschlossen. Er beinhaltet die festgelegte Zusammenarbeit wie etwa Bestellung und Zuteilung von Zugtrassen, Anmeldung zur Zuweisung von Fahrwegkapazität.

Zugtrassen und Kapazitäten

Die Trassen zuweisende Servicestelle teilt die verfügbaren Kapazitäten (Zugtrassen) gemäß den Grundsätzen der Gleichbehandlung und unter Berücksichtigung einer effizienten Nutzung der Schieneninfrastruktur zu.

Folgende Möglichkeiten der Trassenbestellung sind zur Auswahl:

  • M-AMA für Trassen und mehr
  • Datenschnittstelle zum System M-AMA
  • PCS – Path Coordination System, internationale Trassenbestellung via RailNetEurope (RNE)

Die Bestellungen der Zugtrassen (Fahrwegkapazitäten) bilden die Grundlage für die Konstruktion des Jahresfahrplanes. Umfangreiche Detailinformationen, zu beachtende Vorgaben betreffend Zuweisung von Fahrwegkapazität (wie Bestellfristen, Zuweisungsregeln etc.) sind in den jeweils geltenden Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) der ÖBB-Infrastruktur AG zu finden. Nach Erfüllung aller eingangs genannten Voraussetzungen und nach Maßgabe der Verfügbarkeit der bestellten Trasse (Zustimmung zur Bestellung) wird ein Infrastrukturnutzungsvertrag abgeschlossen.

Der Infrastrukturnutzungsvertrag

regelt die allgemeinen Inhalte der Zusammenarbeit zwischen dem Eisenbahnverkehrsunternehmen und der ÖBB-Infrastruktur AG.

Wesentliche Bestandteile des Infrastrukturnutzungsvertrags (INV) sind u.a.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Infrastrukturnutzungsvertrag
  • Die Zugtrassenvereinbarung, diese enthält Details der zugewiesenen Zugtrassen und eventuell sonstige bestellte Leistungen