Schritt 5 – Personalzulassung

Für die Zulassung eines Mitarbeiters im Netzbetrieb sind Ausbildung, Prüfung und Weiterbildung nach festgelegten Kriterien maßgeblich.

Personalausbildung durch die ÖBB-Infrastruktur AG

Für alle Mitarbeiter, die am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG betriebliche Funktionen erfüllen, erfolgt die Ausbildung, Prüfung und Weiterbildung nach den Bestimmungen der geltenden Richtlinien. Ein Einsatz dieser Mitarbeiter erfordert darüber hinaus gem. Arbeitnehmerschutzgesetz § 62 eine betriebliche Erfahrung bei sicherheitsrelevanten Arbeiten. Für die Ausbildung von betrieblichem Personal liegt die Zuständigkeit bei der ÖBB-Infrastruktur AG.

Anerkennung ausländischer Ausbildungen

Für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen und der Festlegung von ergänzenden österreichischer Ausbildungen von Triebfahrzeugführern ist das BMK zuständig. Um Zeit zu sparen, können einzelne Schritte parallel durchgeführt werden (z. B. gleichzeitige Beantragung auf Fahrzeugzulassung bei BMK und Netzverträglichkeitsüberprüfung bei ÖBB-Infrastruktur AG).

Kontakt & Ansprechpartner

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Sektion IV, Abt. E 1

Telefon: +43 1 71162 652100

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Martin Hinterndorfer
Fahrzeug- und traktionstechnische Aus- und Weiterbildungen

ÖBB-Infrastruktur AG
Aus- und Weiterbildung

Mobil: +43 664 2867766

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