Dieser Vertrag zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur wird zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG und einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) geschlossen. Die Zugtrassenvereinbarung ist ebenfalls Teil des INV und enthält die jeweiligen Details über die zugewiesene Zugtrasse sowie allfällige Serviceeinrichtungen und -leistungen je Netzfahrplanperiode.