Gleise mit Oberleitung und Zug

Infrastrukturnutzungs­vertrag

Der Infrastrukturnutzungsvertrag (INV) ist die Voraussetzung für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie für die Inanspruchnahme von Serviceeinrichtungen oder -leistungen.

Dieser Vertrag zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur wird zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG und einem Eisenbahnverkehrs­unternehmen (EVU) geschlossen. Die Zugtrassenvereinbarung ist ebenfalls Teil des INV und enthält die jeweiligen Details über die zugewiesene Zugtrasse sowie allfällige Serviceeinrichtungen und -leistungen je Netzfahrplanperiode.