Netzzugang leicht gemacht
In Österreich können Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
- mit Sitz in Österreich und
- Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in der EU oder der Schweiz, teilweise mit Einschränkungen
den Zugang zum österreichischen Schienennetz beantragen. Die Voraussetzungen sind in § 57 Eisenbahngesetz näher geregelt.
Um Zeit zu sparen, können einzelne nachfolgend beschriebene Schritte teilweise parallel durchgeführt werden. Beispielweise ist die Beantragung auf Fahrzeugzulassung beim BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) und die Netzverträglichkeitsüberprüfung bei ÖBB-Infrastruktur AG gleichzeitig möglich.