Im Rahmen des Verfahrens für die Ausstellung der Sicherheitsbescheinigung weist das EVU nach, dass es ein zertifiziertes Sicherheitsmanagementsystem eingeführt hat und die in den technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen kann und damit in der Lage ist, Risiken zu kontrollieren und einen sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Netz zu gewährleisten.
Kontakt & Ansprechpartner
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sektion IV/E3
Oberste Eisenbahnbehörde Genehmigung Betrieb und Verkehr
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