Fahrwegkapazitätsvertrag für Nicht-Eisenbahnverkehrsunternehmen
Voraussetzung für die Zuweisung von Zugtrassen an Fahrwegkapazitätsberechtigte, die keine Eisenbahnverkehrsunternehmen und somit kein direktes Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur haben, ist der Abschluss des Vertrags über die Zuweisung von Fahrwegkapazität.