Eisenbahnrechtliche Genehmigung
Schienenfahrzeuge dürfen auf dem Netz der ÖBB-Infrastruktur AG nur in Betrieb genommen werden, wenn diese hierfür die rechtlichen Voraussetzungen gemäß EisbG 1957 i.d.g.F. erfüllen. Dies betrifft u.a.
- Eisenbahnrechtliche Genehmigung (Betriebsbewilligung bzw. Genehmigung für das Inverkehrbringen)
- Genehmigungsfreie Vorhaben gem. § 36 EisbG (insb. § 36 Abs 4) und § 110 EisbG (insb. § 110 Abs 7)
- Prüfung vor der Nutzung eines genehmigten Schienenfahrzeuges (Streckenkompatibilität) gem. § 112 EisbG
Netzregistrierung
Zusätzlich zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung und der Prüfung der Streckenkompatibilität benötigen Schienenfahrzeuge vor dem Einsatz am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG auch eine Netzregistrierung. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge mit den folgenden Interoperabilitätskennzeichen:
- Güterwagen: RIV, TEN CW, TEN GE
- Reisezugwagen: RIC (mit einer Inbetriebnahmegenehmigung vor 19.07.2008)
Für dieses Verfahren ist Geschäftsbereich Netzzugang/Technischer Netzzugang der ÖBB-Infrastruktur AG zuständig.
Kontakt & Ansprechpartner
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Sektion IV, Abt. E 2
Telefon: +43 1 71162 652211
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