Schritt 4 – Eisenbahnrechtliche Genehmigung und Netzregistrierung

Die eisenbahnrechtliche Genehmigung und Netzregistrierung sind Voraussetzungen für Einsatz von Schienenfahrzeugen am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG.

Eisenbahnrechtliche Genehmigung

Schienenfahrzeuge dürfen auf dem Netz der ÖBB-Infrastruktur AG nur in Betrieb genommen werden, wenn diese hierfür die rechtlichen Voraussetzungen gemäß EisbG 1957 i.d.g.F. erfüllen. Dies betrifft u.a.

  • Eisenbahnrechtliche Genehmigung (Betriebsbewilligung bzw. Genehmigung für das Inverkehrbringen)
  • Genehmigungsfreie Vorhaben gem. § 36 EisbG (insb. § 36 Abs 4) und § 110 EisbG (insb. § 110 Abs 7)
  • Prüfung vor der Nutzung eines genehmigten Schienenfahrzeuges (Streckenkompatibilität) gem. § 112 EisbG

Netzregistrierung

Zusätzlich zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung und der Prüfung der Streckenkompatibilität benötigen Schienenfahrzeuge vor dem Einsatz am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG auch eine Netzregistrierung. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge mit den folgenden Interoperabilitätskennzeichen:

  • Güterwagen: RIV, TEN CW, TEN GE
  • Reisezugwagen: RIC (mit einer Inbetriebnahmegenehmigung vor 19.07.2008)

Für dieses Verfahren ist Geschäftsbereich Netzzugang/Technischer Netzzugang der ÖBB-Infrastruktur AG zuständig.

 

Kontakt & Ansprechpartner

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Sektion IV, Abt. E 2

Telefon: +43 1 71162 652211

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DI Wolfgang Strehn
Technischer Netzzugang

ÖBB-Infrastruktur AG
Netzzugang

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