Schritt 1 – Verkehrsgenehmigung

Das BMK erteilt internationale Verkehrsgenehmigungen und nationale Verkehrskonzessionen.

Die Verkehrsgenehmigung ist die unternehmerische Berechtigung von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Österreich zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im gesamten europäischen Gemeinschaftsgebiet.

Die Verkehrskonzession ist die Berechtigung für Eisenbahnverkehrsleistungen nur in Österreich und nur für

  • Personenverkehr im Stadt- oder Vorortverkehr oder
  • Güterverkehr im Regional-, Stadt- oder Vorortverkehr

Im Antrag für die Erlangung der Konzession ist glaubhaft zu machen, dass die geplante Eisenbahn öffentlichen Interessen dient, und zusätzlich anzugeben, wie die erforderlichen Geldmittel beschafft werden sollen.

Kontakt & Ansprechpartner

Mag.ª Regina Roithner
BMK, Sektion IV/E 3
Oberste Eisenbahnbehörde Genehmigung Betrieb und Verkehr

Telefon: +43 1 71162 652204

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