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Lost & Found - Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen? Sie wollen erfahren wie lange Gegenstände in unseren Lost & Found Sammelstellen aufbewahrt werden? Fallen eventuell Kosten an? Lesen Sie unsere Fragen & Antworten durch.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich bei der ÖBB einen Verlust melden?

    Sie können über unser Online-Tool eine Verlustmeldung aufgeben und werden sofort per E-Mail über den aktuellen Status der Verlustmeldung benachrichtigt.

    Bitte füllen Sie das Online-Formular mit detaillierten Informationen zum verlorenen Gegenstand aus. Beschreiben Sie Ihren verlorenen Gegenstand von außen nach innen. Zum Beispiel: ein Rucksack wird unter der Kategorie Rucksack und der Laptop, das Mobiltelefon usw. als Inhalt dieses Rucksacks erfasst.

  • Wie lange dauert es, bis ein Fundgegenstand im Fundbüro erfasst wird?

    Die gefundenen Gegenstände werden im Regelfall innerhalb von drei Werktagen (Mo-Fr) erfasst.

  • Wie lange werden Fundgegenstände in den Lost & Found Büros aufbewahrt?

    Jegliche Fundgegenstände mit Ausnahme von Dokumenten und Ausweisen (Übergabe an das Magistrat bzw. an die Gemeinde bereits nach drei Tagen) werden 14 Tage in den Fundbüros aufbewahrt.

  • Was passiert mit dem Fundgegenstand nach den 14 Tagen?

    Diese werden ebenfalls an das zuständige Magistrat bzw. an die zuständige Gemeinde übergeben.

  • Werde ich benachrichtigt, wenn mein verlorener Gegenstand im Fundbüro eintrifft?

    Mit der Erfassung des Fundgegenstandes bekommen Sie eine E-Mail, sofern Sie eine Online-Verlustmeldung mit Ihrer Mailadresse erstellt haben.

  • Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben, was wird gleich entsorgt oder erst gar nicht angenommen?

    In den Fundbüros werden keine verderblichen Waren und Gegenstände mit einem Wert von weniger als 10 Euro angenommen. Fundstücke außerhalb des ÖBB Geländes werden ebenso nicht angenommen.

  • Wie bekomme ich meinen verlorenen Gegenstand wieder?

    Gefundene Gegenstände können Sie entweder direkt in unseren Lost & Found-Büros abholen oder sich nach Rücksprache per Post kostenpflichtig zusenden lassen.

  • Fällt bei der Abholung einer Fundsache eine Gebühr an?

    Bei der persönlichen Abholung von Fundstücken fällt keine Gebühr an.

  • Kann man auf die Videoaufzeichnung in den Fahrzeugen zugreifen, um zu sehen, wer meinen Fundgegenstand mitgenommen hat?

    Ja. Bei Verdacht einer Straftat können die Ermittlungsbehörden auf die Videodaten zugreifen.

  • Welche weiteren Fundbüros gibt es noch?

  • Kann eine andere Person meinen verlorenen Gegenstand abholen?

    Falls es Ihnen nicht möglich ist, einen Fundgegenstand selbst abzuholen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. In diesem Fall benötigen wir unbedingt die vollständig ausgefüllte Vollmacht. Darüber hinaus muss der/die Abholer:in einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.