Foto eines Baumes (Fraxinus Ornus Obelisk)

Klima-Bäume für das Streckenumfeld

Anrainer:innen im Umfeld der Verbindungsbahn haben die Möglichkeit, einen Baum in ihrem Garten pflanzen zu lassen. Dafür übernehmen die ÖBB die Kosten von bis zu 1.500 € pro Baum. Prüfen Sie hier, ob Sie berechtigt sind und laden Sie die notwendigen Unterlagen herunter.

Das Umfeld der Verbindungsbahn wird grüner

Da insbesondere in dem hauptsächlich vom Ausbau der Verbindungsbahn betroffenen 13. Bezirk nicht ausreichend geeignete öffentliche Flächen für Ersatzbaumpflanzungen zur Verfügung stehen, stellt die ÖBB-Infrastruktur AG Mittel zur Verfügung, um zusätzliche Baumpflanzungen auf Privatgrund im 12., 13. und 14. Bezirk zu ermöglichen. So wird der "grüne" Charakter des Streckenumfelds bewahrt und der Baumbestand auf Privatflächen gefördert werden.

Wenn Sie im Nahbereich der Verbindungsbahn wohnen bzw. Grund besitzen und Interesse an einer geförderten Baumpflanzung haben, finden Sie im Folgenden die Modalitäten und Unterlagen für einen entsprechenden Antrag.

Ablauf und Voraussetzungen

Voraussetzung für einen Antrag für einen "Klimabaum" ist, dass Ihre Liegenschaft sich zumindest teilweise innerhalb des im Dokument "Übersichtsplan" ausgewiesenen Bereichs befindet. Je nach den Platzverhältnissen sind pro Liegenschaft grundsätzlich mehrere Baumpflanzungen möglich, für die jeweils die Kostenübernahme gewährt werden kann.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bäume, die aufgrund einer Ersatzpflanzungsverpflichtung durch die Grundeigentümer:innen zu pflanzen sind.

Im Dokument "Mögliche Baumarten" finden Sie die Auswahl an Bäumen, die als "Klimabäume" in Frage kommen. Die Kostenübernahme wird ausschließlich für diese Baumarten gewährt.

Wenn Sie laut Übersichtsplan antragsberechtigt sind, drucken Sie bitte den "Förderantrag" aus und senden diesen ausgefüllt und unterschrieben an verbindungsbahn@oebb.at oder an ÖBB-Infrastruktur AG, z.Hd. Dipl.-Ing. Markus Hoier, Lassallestraße 5, 1020 Wien. Dem Antrag sind eine Skizze des Grundstücks mit den markierten angedachten Baumstandorten sowie zumindest zwei Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln pro angedachtem Baumstandort beizuschließen, welche den von den ÖBB beauftragten Ökolog:innen zur Beurteilung der Eignung des Standorts dienen. Bitte beachten Sie bei der Standortauswahl, dass keine Einbauten (Strom, Kanal, Gas etc.) am direkten Standort vorhanden sein dürfen und jeder Baum auch im ausgewachsenen Zustand einen entsprechenden Abstand zu Gebäuden (rd. 4 m) und Nachbargrundstücken (2 m) einhalten kann.

Sie erhalten im Regelfall binnen 4 Wochen eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrem Antrag, in der Sie Informationen zur weiteren Vorgangsweise erhalten. Ein Vertrag kommt erst nach Prüfung durch unsere Expert:innen zu Stande.

Wenn der geplante Baumstandort alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie einen Termin (nur werktags möglich) für die Baumpflanzung mit einem von den ÖBB bekanntgegebenen Landschaftsgärtnerei-Unternehmen vereinbaren. Der frühestmögliche Pflanzzeitpunkt ist im Frühjahr 2027. Pflanzungen können nur im Frühjahr und im Herbst stattfinden, unterjährige Pflanzungen sind nicht vorgesehen.

Die ÖBB übernehmen die Kosten für Transport und Pflanzung des Baumes bis maximal 1.500 € pro Baum. Die Pflanzung umfasst das Ausheben der Pflanzgrube, die Pflanzarbeiten inkl. einmaliges Eingießen sowie die Errichtung einer Baumschutzverankerung. Eine Auszahlung des Förderbetrages ist nicht möglich. Liegt der Preis der Baumpflanzung unter 1.500 € pro Baum, erfolgt keine Vergütung des Differenzbetrages; liegt der Preis über 1.500 € pro Baum, ist die Differenz von der antragstellenden Person zu begleichen.

Jeder Baum muss jedenfalls direkt im Anschluss an die Zustellung am vorher definierten, geeigneten Standort durch das beauftragte Unternehmen eingepflanzt werden, eine reine Übernahme eines Baumes ist nicht möglich. Hinweis: Sollten Sie den vereinbarten Termin für die Baumpflanzung stornieren oder nicht anzutreffen sein, erlischt Ihre Antragsberechtigung.

Bedingung für die Kostenübernahme ist weiters, dass jeder gepflanzte Baum über seine gesamte Lebensdauer in Wien innerhalb des im Übersichtsplan markierten Bereichs verbleibt. Wird ein Baum nachträglich außerhalb dieses Bereichs verpflanzt, ist der Kostenzuschuss für diesen Baum vollständig an die ÖBB rückzuerstatten.

Die artgerechte Pflege sowie ggf. die Entfernung der Bäume liegen zur Gänze in der Verantwortung des/der Liegenschaftseigentümer:in.

Als Mieter:in erklären Sie durch Abgabe des Antragsformulars ausdrücklich, dass Sie mit Zustimmung des/der Liegenschaftseigentümer:in handeln und die ÖBB-Infrastruktur sowie ihre Auftragnehmer:innen schad- und klaglos halten.

Die Möglichkeit der Antragstellung besteht bis Ende 2030 bzw. bis die entsprechenden Mittel ausgeschöpft sind.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Die ÖBB-Infrastruktur AG behält sich Änderungen oder die Beendigung des Förderprogramms vor.