Behandlung genehmigungsfreier Fahrten gemäß Eisenbahngesetz

Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen Erlangung der Genehmigung für Fahrten gemäß § 36 (4) bzw. § 110 (7) EisbG – Schienenfahrzeuge ohne Erfordernis einer eisenbahnrechtlichen Genehmigung wie Überstell-, Mess- und Probefahrten.

Genehmigung

Schienenfahrzeuge, welche gemäß § 36 (4) bzw. § 110 (7) EisbG eingesetzt werden sollen und keine Genehmigung für das Inverkehrbringen bzw. Bauartgenehmigung für die Inbetriebnahme besitzen, benötigen eine Genehmigung von der ÖBB-Infrastruktur AG.

Dies gilt für folgende Fahrten:

  • Außerhalb des allgemeinen Personen-, Reisegepäck- oder Güterverkehrs stattfindende Überstellungsfahrten, Probefahrten oder Messfahrten mit Schienenfahrzeugen
  • Überstellungsfahrten, Probefahrten oder Messfahrten mit Schienenfahrzeugen, die für den Export bestimmt sind und für die keine Bauartgenehmigung und Betriebsbewilligung/Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt werden soll
  • Ausbildungsfahrten für Eisenbahnbedienstete mit Schienenfahrzeugen, für die die Erteilung einer Bauartgenehmigung oder Betriebsbewilligung/Genehmigung für das Inverkehrbringen beantragt ist und nur auf solchen Eisenbahnen, auf denen sie antragsgemäß betrieben werden sollen
  • Vereinzelt stattfindende Fahrten mit Schienenfahrzeugen, deren Verfügungsberechtigte ihren Hauptwohnsitz (Sitz) in einem anderen Staat haben und diese Schienenfahrzeuge in diesem Staat behördlich zugelassen sind, zum Zweck der Gleis-Instandhaltung.

Andere in §§ 36 Abs. 4 und 110 Abs. 7 genannte Fahrten werden als außergewöhnliche Sendung behandelt.

Dem Antrag auf „Genehmigung für bestimmte Fahrten gem. §§ 36 Abs. 4 bzw. 110 Abs. 7 EisbG“ ist jedenfalls beizulegen:

  • Datenblatt für Schienenfahrzeuge (Formblatt der ÖBB-Infrastruktur AG)
  • Typenplan (Grundriss, Aufriss, Seitenriss)
  • Bei Probefahrten genaue Beschreibung des Zwecks und Szenarien

Allgemeine Regelwerke und Dokumente für Überstell-, Mess- und Probefahrten

Allgemeine Regelwerke und Dokumente für Überstell-, Mess- und Probefahrten
Bezeichnung Name des Regelwerks Gültig ab Gültig bis
50-01-01 TNZ 05.07.2023.pdf Technischer Netzzugang 05.07.2023
50-01-01-01 FB Antrag Netzreg D 11 03 2024.docx Antrag NETZREGISTRIERUNG - Deutsch 11.03.2024
50-01-01-01 FB Antrag Netzreg E 11 03 2024.docx Application NETWORK REGISTRATION - Englisch 11.03.2024
50-01-01-02 INFO.pdf INFO - Bearbeitungsdauer 11.04.2024
50-01-01-04 FB Antrag 36-4 D.docx Antrag GENEHMIGUNGSFREIE FAHRTEN / PROBEFAHRTEN - Deutsch 25.02.2022
50-01-01-04 FB Antrag 36-4 E.docx Application MOVEMENTS §§36(4) or 110(7) / TEST RUNS - Englisch 25.02.2022
Datenblatt - DTFZ - Version 2023-08-25.xlsm Datenblatt Dampf - TFZ - Version 23-08-2023 25.08.2023
Datenblatt - ETFZ - Version 2023-08-25.xlsm Datenblatt - ETFZ - Version 2023-08-25 25.08.2023
Datenblatt - ETW - Version 2023-08-25.xlsm Datenblatt - ETW - Version 2023-08-25 25.08.2023
Datenblatt Güterwagen - Version 2023-08-25.xlsx Datenblatt Güterwagen - Version 2023-08-25 25.08.2023
Datenblatt - RZW - Version 2023-08-25.xlsm Datenblatt - RZW - Version 2023-08-25 25.08.2023
Datenblatt - STW - Version 2023-08-25.xlsm Datenblatt - STW - Version 2023-08-25 25.08.2023
Datenblatt - VTFZ - Version 2023-08-25.xlsm Datenblatt - VTFZ - Version 2023-08-25 25.08.2023
Datenblatt - VTW - Version 2023-08-25.xlsm Datenblatt - VTW - Version 2023-08-25 25.08.2023