Wir unterstützen Sie bei Fahrten gemäß § 36 (4) bzw. § 110 (7) EisbG – Schienenfahrzeuge ohne Erfordernis einer eisenbahnrechtlichen Genehmigung wie Überstell-, Mess- und Probefahrten.
Eingeschränkte Netzregistrierung
Schienenfahrzeuge, welche gemäß § 36 (4) bzw. § 110 (7) EisbG eingesetzt werden sollen und keine Genehmigung für das Inverkehrbringen bzw. Bauartgenehmigung für die Inbetriebnahme besitzen, benötigen eine eingeschränkte Netzregistrierung bei der ÖBB-Infrastruktur AG.
Dem Antrag für eine eingeschränkte Netzregistrierung ist jedenfalls beizulegen:
Bestätigung der Netzkompatibilität durch die § 40 Person gemäß EisbG
Datenblatt für Schienenfahrzeuge (Formblatt der ÖBB-Infrastruktur AG)
Typenplan (Grundriss, Aufriss, Seitenriss)
Bei Probefahrten genaue Beschreibung des Zwecks und Szenarien
Aufgleis- und Schleppanleitung
Allgemeine Regelwerke und Dokumente für Überstell-, Mess- und Probefahrten