Netzregistrierung von Schienenfahrzeugen für das Netz der ÖBB-Infrastruktur AG
Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Registrierung von Schienenfahrzeugen vor deren Einsatz.
Am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG eingesetzte Schienenfahrzeuge müssen einem Netzregistrierungsverfahren unterzogen werden.
Dieses Verfahren dient der sicheren Integration der Fahrzeuge im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG unter Beachtung der Abweichungen und Einsatzbedingungen aus dem Fahrzeugzulassungs- und Netzkompatibilitätsprüfverfahrens.
Ausgenommen von der Notwendigkeit einer Netzregistrierung sind lediglich Schienenfahrzeuge, die eines der nachfolgenden Interoperabilitätskennzeichen tragen: RIC (mit einer Inbetriebnahmegenehmigung vor 19.Juli 2008), RIV, TEN GE und TEN CW.
Für den Einsatz von Fahrzeugen ohne Erfordernis einer eisenbahnrechtlichen Genehmigung bzw. im Rahmen einer außergewöhnlichen Sendung gelten gesonderte Regelungen.
Mit Hilfe unseres Regelwerks 50.01.01 und den von uns zur Verfügung gestellten Dokumenten können Sie sich schnell und übersichtlich über die erforderlichen Schritte zur Abwicklung der einzelnen Verfahren bei der ÖBB-Infrastruktur AG informieren.
Allgemeine Regelwerke und Dokumente für die Netzregistrierung