ZFM auf einen Blick

Alles auf einen Blick, alles aus einer Hand – einfache Bereitstellung von Fahrplanunterlagen, einfache Information, einfache Bedienung. Das elektronische Zugfahrtmanagement unterstützt Triebfahrzeugführer:innen bei der täglichen Arbeit und ist die Grundlage für moderne Kommunikationsmittel am Führerstand.

Triebfahrzeugführerin, die aus der Lok schaut

Serviceinformation

Das elektronische Zugfahrtmanagement (ZFM) setzt auf Echtzeit-Interaktion mit Triebfahrzeugführer:innen. Das vereinfacht die Kommunikation im Arbeitsalltag und optimiert Betriebsabläufe. Im Rahmen des elektronischen Zugfahrtmanagements können zugfahrtrelevante Inhalte

  • über das Service ZFM-Schnittstelle in bestehende Visualisierungen auf Anwenderseite integriert werden oder
  • durch die entgeltpflichtige Visualisierungsapplikation infraDOAS genutzt werden.

Zur Optimierung betrieblicher Abläufe und einer verbesserten Handhabung am Führerstand ermöglicht das elektronische Zugfahrtmanagement den direkten Bezug elektronischer Fahrplanunterlagen zur Visualisierung und Anwendung.

Zugfahrtrelevante Inhalte sind elektronische Fahrplanunterlagen. Darüber hinaus wird ab Netzfahrplanperiode 2024 der elektronische Befehl angeboten.

Ihre Vorteile

    • Alle relevanten Zugfahrtinformationen gebündelt auf einer Oberfläche

    • Zeitoptimierte Arbeitsabläufe durch elektronische Befehlsübermittlung

    • Kostenreduktion durch Entfall der Papierunterlagen

Triebfahrzeugführerin auf der Lok

Elektronische Fahrplanunterlagen

Weitere Inhalte im elektronischen Zugfahrtmanagement

Eigenverantwortung für die Rückfallebene

Bestehende Verantwortlichkeiten, Prozesse, Vereinbarungen, Schnittstellen zum Bezug und der internen Verteilung von Fahrplanunterlagen werden durch das elektronische Zugfahrtmanagement weder verändert noch abgelöst. Die Sicherstellung einer Rückfallebene obliegt dem EVU. Hier stehen Inhalte im bisherigen Format als PDF und als Druckversion zur Verfügung. Im Falle eines Ausfalls der elektronischen Befehlsübermittlung obliegt es der Fahrdienstleitung, ob Befehle in schriftlicher Form oder mittels Zusprechen übermittelt werden.