Kühnsdorf beim Bau der Koralmbahn

Bauen in Einklang mit der Umwelt

Der Ausbau der Bahn in Österreich muss immer in Einklang mit der Umwelt geschehen.

Landschaftsplanung

Schon vor Beginn der Bauarbeiten von großen Projekten, schaffen wir ökologische Ausgleichsflächen, damit sich Tiere und Pflanzen rechtzeitig in ihren neuen Lebensräumen an Land und im Wasser ansiedeln können. Nach den Bauarbeiten werden nicht mehr benötigte Flächen der Natur wieder zurückgegeben und bepflanzt. Konkrete Maßnahmen sind angelegte Teiche und Mulden, Aufforstungen, Feuchtwiesen und Schilfflächen, Wander­möglichkeiten für Fische und Amphibien und Wildunterführungen.

Bahn und Natur
Teich mit Bahnstrecke im Hintergrund
Wilder Salbei und Kamille am Bahnbegleitweg Münchendorf mit begrüntem Bahndamm

Umweltverträglichkeit

Damit unsere geplanten Vorhaben umgesetzt werden können, ist es oft notwendig, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Diesen Prozess starten wir mit einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), in der wir unsere geplanten Bauvorhaben darstellen. Aufgabe der UVP ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf fachlicher Basis, die möglichen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume festzustellen und zu bewerten.

Infografik: Der Weg ist das Ziel
  • Transkript der Infografik zum Nachlesen

    Infografik - Der Weg ist das Ziel

    1. Projektidee und Projektauftrag der Politik (ÖBB)
    2. Ökologische Bestandsaufnahme und Vermessung (ÖBB)
    3. UVP-Planung. Planung für UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) und Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE). Was soll gebaut werden? (ÖBB)
    4. Einreichung UVE bei der Behörde zur Grundsatzgenehmigung des Vorhabens (ÖBB)
    5. Öffentliche Auflage (Öffentlichkeit)
    6. Umweltverträglichkeitsgutachten mit Stellungnahmen der Sachverständigen, Kritik und Vorschlägen aus dem Projektumfeld sowie deren fachliche Beurteilung (Behörde)
    7. Öffentliche Verhandlung "Hier können Sie mitreden!" (Öffentlichkeit)
    8. Grundsatzgenehmigungsbescheid BMVIT (Behörde)
    9. Detailplanung und Detailerkundung (ÖBB)
    10. Öffentliche Planausstellung (Öffentlichkeit)
    11. Erstellung der Einreichunterlagen, Übergabe an die Behörden und Prüfung durch Gutachter (Behörde)
    12. Einleitung der Detailgenehmigungsverfahren: Bundesrecht/ Landesrecht (Behörde)
    13. Öffentliche Verhandlungen "Die Anliegen der Anrainer werden gehört!" (Öffentlichkeit)
    14. Alle Genehmigungen liegen vor (Behörde)

    "Los geht's"

    ÖBB INFRA Stand Oktober 2019