Lichtspuren von Zügen in der Nacht

Fahrwegkapazitäts­vertrag

Der Fahrwegkapazitätsvertrag ermöglicht Nicht-Eisenbahnverkehrsunternehmen die Zuweisung von Fahrwegkapazität.

Voraussetzung für die Zuweisung von Zugtrassen an Fahrwegkapazitätsberechtigte, die keine Eisenbahnverkehrsunternehmen und somit kein Recht auf einen direkten Zugang zur Eisenbahninfrastruktur haben, ist der Abschluss des Vertrags über die Zuweisung von Fahrwegkapazität (Fahrwegkapazitätsvertrag). Ein Bestandteil des Fahrwegkapazitätsvertrages ist insbesondere die Zugtrassenvereinbarung, die die Details über die zugewiesene Zugtrasse je Netzfahrplanperiode enthält.