Informationen zum Ausgleichsangebot

Mit der Veröffentlichung der SNNB macht die ÖBB-Infrastruktur AG den am österreichischen Verkehrsmarkt in den betroffenen Netzfahrplanperioden tätig gewesenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) – unpräjudiziell für die Zukunft – ein Ausgleichsangebot für bestimmte und nachgewiesene Kosten in den Verfahrenskategorien "Bahnstrom", "IBE" und "Verkehrsstationen" sowie in den Verfahren zu den "direkten Kosten".

Dieses Ausgleichsangebot umfasst einen Kostenausgleich in bestimmten Verfahren. Dabei handelt es sich um einen Ausgleich für jene Kosten, die einem EVU im Zusammenhang mit der Führung oder der Beteiligung an den unten aufgelisteten Verfahren für externe Rechtsberatung und -vertretung sowie für bei Behörden und/oder Gerichten vorgelegte Gutachten nachweislich entstanden sind.

Betreffend das Verfahren SCK-WA-12-002 der Verfahrenskategorie "IBE" (zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2011-2017) wird im Rahmen des Ausgleichsangebots – zusätzlich zum Kostenausgleich – auch eine Nachfragekompensation (Kompensation für monetarisierte, negative Nachfrageeffekte) angeboten.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Kostenausgleichs und der Nachfragekompensation sind dem Ausgleichsangebot zu entnehmen, welches jedem EVU direkt übermittelt wird. Sollte ein EVU in den betroffenen Netzfahrplanperioden am österreichischen Schienenverkehrsmarkt tätig gewesen sein und noch kein Ausgleichsangebot erhalten haben, wird um Kontaktaufnahme unter infra-nz.vertrieb@oebb.at ersucht.

Das Ausgleichsangebot betrifft nachstehende Verfahren:

  • SCK-WA-12-002 zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2011-2017
  • SCK-15-003, SCK-19-023 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Stationsentgelte 2012-2020
  • SCK-21-001, SCK-23-012 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Stationsentgelte 2021 und 2022 sowie 2023 und 2024
  • SCK-WA-12-006 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Bahnstromverträge 2016
  • SCK-16-017 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Bahnstromverträge 2017
  • SCK-18-004 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Zugang zum Bahnstromnetz 2018
  • SCK-18-005 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Zugang zum Bahnstromnetz 2019
  • SCK-20-004 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Zugang zum Bahnstromnetz 2020
  • SCK-21-004 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Zugang zum Bahnstromnetz 2021
  • SCK 21-025 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Zugang zum Bahnstromnetz 2022
  • SCK-23-002 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Zugang zum Bahnstromnetz 2023
  • SCK-20-009 Wettbewerbsüberwachungsverfahren betreffend Umformertarif 2020
  • SCK-16-012 Wettbewerbsüberwachungsverfahren zur Prüfung der direkten Kosten 2018
  • SCK-18-010 Wettbewerbsüberwachungsverfahren zur Prüfung der direkten Kosten 2019
  • SCK-21-010 Wettbewerbsüberwachungsverfahren zur Prüfung der direkten Kosten 2020 und 2021
  • SCK-21-023 Wettbewerbsüberwachungsverfahren zur Prüfung der direkten Kosten 2022 und 2023
  • SCK-24-003 Wettbewerbsüberwachungsverfahren zur Prüfung der direkten Kosten 2024 und 2025

​ RECHTLICHER HINWEIS: Die Darstellung auf dieser Website soll nur einen informativen und unverbindlichen Überblick geben, begründet selbst aber keine Rechtsansprüche. Aus rechtlicher Sicht sind ausschließlich die entsprechenden Unterlagen (insbesondere die veröffentlichten SNNB und die individuell adressierten Ausgleichsangebote) relevant.