Mit dem Ziel der marktweiten Bereinigung hat die ÖBB-Infrastruktur AG – wie in einer Marktinformationsveranstaltung unter Teilnahme von Vertretern der Schienen-Control GmbH (SCG) im Jänner 2025 dargelegt – die Feststellung der Rechtskonformität der Entwürfe geänderter Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) bei der Schienen-Control Kommission (SCK) angeregt. In SCK-Verfahren wurden diese Entwürfe geänderter SNNB betreffend Bahnstromnetz (2016-2018 und 2021-2023), Infrastrukturbenützungsentgelte (2011-2017) und Verkehrsstationen (2012-2020) ebenso wie die aufrechten SNNB betreffend Verkehrsstationen (2021-2023) geprüft. Die Prüfung der genannten SNNB wurde von der SCK positiv abgeschlossen. Mit den bereits rechtskräftigen Bescheiden wurde festgestellt, dass die in den jeweiligen Verfahrenskategorien auf dieser Website veröffentlichten SNNB rechtskonform sind.
Weiters sind die Bescheide zu den Bahnstromnetzentgelten 2019 und 2020 seit November 2024 rechtskräftig.
Refundierung an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Mit der Veröffentlichung bringt die ÖBB-Infrastruktur AG die geänderten SNNB je Verfahrenskategorie "Bahnstromnetz", "Infrastrukturbenützungsentgelt" bzw. "Verkehrsstationen" rückwirkend zur Anwendung. Daraus ergibt sich eine teilweise Refundierung früher bezahlter Entgelte an die EVU. Diese Refundierung erfolgt auf Basis der Modalitäten, die in den auf dieser Website je Verfahrenskategorie veröffentlichten SNNB dargestellt sind. Eine unverbindliche, lediglich indikative Vorausberechnung für den Stichtag 31.12.2024 wurde bereits im Jänner 2025 an die EVU übermittelt.
Mit der Veröffentlichung der SNNB macht die ÖBB-Infrastruktur AG – unpräjudiziell für die Zukunft – den in den betroffenen Netzfahrplanperioden am österreichischen Verkehrsmarkt tätig gewesenen EVU weiters ein Ausgleichsangebot für bestimmte und nachgewiesene Kosten in den Verfahrenskategorien. Details zu den Ausgleichsangeboten, die notwendigen Dokumente für die Nachweise sowie die Modalitäten sind hier zu finden.
Marktaufschläge 2018-2021
Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass insbesondere die Verfahren zu den Marktaufschlägen
2018-2021 nicht von der marktweiten Bereinigung umfasst sind. Die dazu schon bisher anwendbaren SNNB sowie Informationen zum Wegeentgelt sind daher weiter zu berücksichtigen. Sobald eine Entscheidung in diesen Verfahren ergangen ist, werden diese Informationen aktualisiert.
RECHTLICHER HINWEIS: Die Darstellung auf dieser Website soll nur einen informativen und unverbindlichen Überblick geben, begründet selbst aber keine Rechtsansprüche. Aus rechtlicher Sicht sind ausschließlich die entsprechenden Unterlagen (insbesondere die veröffentlichten SNNB und die individuell adressierten Ausgleichsangebote) relevant.