Verfahrenskategorie Infrastrukturbenützungsentgelt 2011-2017

Die Rechtskonformität der geänderten Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2011-2017 betreffend das Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) wurde mit Bescheid vom 15. Mai 2025 zu GZ: SCK-25-009 (rechtskräftig) bestätigt. Den gegenständlichen Bescheid finden Sie hier. Die rechtskonformen und rückwirkend zur Anwendung gelangenden SNNB wurden unter folgenden Links veröffentlicht:

Dokumente

Dokumente
Bezeichnung Dateityp Dateigröße Änderungsdatum
SNNB IBE 2011.pdf PDF 1,5 MB 19.08.2025, 15:21
SNNB IBE 2012.pdf PDF 1,7 MB 19.08.2025, 15:21
SNNB IBE 2013.pdf PDF 2 MB 19.08.2025, 15:21
SNNB IBE 2014.pdf PDF 1,7 MB 19.08.2025, 15:22
SNNB IBE 2015.pdf PDF 1,3 MB 19.08.2025, 15:22
SNNB IBE 2016.pdf PDF 2,1 MB 19.08.2025, 15:22
SNNB IBE 2017.pdf PDF 1,4 MB 04.09.2025, 15:43

Informationen zur Refundierung

Entgeltbedingte Refundierungen aufgrund der Änderungen erfolgen automatisch. Die Modalitäten, insbesondere die Saldierung je Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Netzfahrplanperiode, sind in den jeweiligen SNNB transparent ausgewiesen. Die Refundierungen je EVU und Netzfahrplanperiode werden – unpräjudiziell für die Zukunft – verzinst. Die Verzinsung beginnt mit der Mitte der jeweiligen Netzfahrplanperiode mit 4% p.a.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung dieser geänderten SNNB, die rückwirkend marktweit zur Anwendung gebracht werden, wird den in den betroffenen Netzfahrplanperioden am österreichischen Verkehrsmarkt tätig gewesenen EVU – ebenfalls unpräjudiziell für die Zukunft – ein Ausgleichsangebot unterbreitet. Nähere Informationen zum Ausgleichsangebot sind hier zu finden.

​ RECHTLICHER HINWEIS: Die Darstellung auf dieser Website soll nur einen informativen und unverbindlichen Überblick geben, begründet selbst aber keine Rechtsansprüche. Aus rechtlicher Sicht sind ausschließlich die entsprechenden Unterlagen (insbesondere die veröffentlichten SNNB und die individuell adressierten Ausgleichsangebote) relevant.