Die Rechtskonformität der geänderten Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2011-2017 betreffend das Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) wurde mit Bescheid vom 15. Mai 2025 zu GZ: SCK-25-009 (rechtskräftig) bestätigt. Den gegenständlichen Bescheid finden Sie hier. Die rechtskonformen und rückwirkend zur Anwendung gelangenden SNNB wurden unter folgenden Links veröffentlicht:
Dokumente
Informationen zur Refundierung
Entgeltbedingte Refundierungen aufgrund der Änderungen erfolgen automatisch. Die Modalitäten, insbesondere die Saldierung je Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Netzfahrplanperiode, sind in den jeweiligen SNNB transparent ausgewiesen. Die Refundierungen je EVU und Netzfahrplanperiode werden – unpräjudiziell für die Zukunft – verzinst. Die Verzinsung beginnt mit der Mitte der jeweiligen Netzfahrplanperiode mit 4% p.a.
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung dieser geänderten SNNB, die rückwirkend marktweit zur Anwendung gebracht werden, wird den in den betroffenen Netzfahrplanperioden am österreichischen Verkehrsmarkt tätig gewesenen EVU – ebenfalls unpräjudiziell für die Zukunft – ein Ausgleichsangebot unterbreitet. Nähere Informationen zum Ausgleichsangebot sind hier zu finden.
RECHTLICHER HINWEIS: Die Darstellung auf dieser Website soll nur einen informativen und unverbindlichen Überblick geben, begründet selbst aber keine Rechtsansprüche. Aus rechtlicher Sicht sind ausschließlich die entsprechenden Unterlagen (insbesondere die veröffentlichten SNNB und die individuell adressierten Ausgleichsangebote) relevant.