Information
Der elektronische Befehl löst den heute üblichen schriftlichen Befehl ab. Schriftliche Aufträge gemäß betrieblicher Richtlinie 30.01 (DV V3 § 36) werden voraussichtlich in der Netzfahrplanperiode 2025 durch die ÖBB-Infrastruktur AG per Datenschnittstelle an die EVU übermittelt. Diesbezüglich werden konkrete Inkraftsetzungstermine durch die ÖBB-Infrastruktur AG gesondert verlautbart. Die primäre Nutzung des elektronischen Befehls gem. betrieblicher Richtlinie 30.01 (DV V3 § 36) ist ab Einführung verpflichtend.
- Die Daten für den elektronischen Befehl werden über das Service ZFM-Schnittstelle oder die Applikation infraDOAS Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt.
- Es ist sicherzustellen, dass Triebfahrzeugführer:innen eine zum Empfang, zur Darstellung und zur Quittierung des elektronischen Befehls geeignete, mobile Lösung am Triebfahrzeug zur Verfügung haben. Die Verantwortung hierfür liegt beim EVU.
- Als Rückfallebene bei Ausfall der Datenschnittstelle kommt gemäß betrieblicher Richtlinie 30.01 (DV V3 § 36) ab diesem Zeitpunkt das Zusprechen mittels Sammelbefehl oder die heute verwendete Papierform zur Anwendung, wobei die Wahl der Rückfallebene der ÖBB-Infrastruktur AG obliegt.