Elektronischer Befehl

Einfach und unkompliziert. Befehle direkt auf den Führerstand. Schriftliche Aufträge werden voraussichtlich ab 1. September 2024 durch die ÖBB-Infrastruktur AG per Datenschnittstelle an die EVU übermittelt.

Abbildung eines elektronischen Befehls

Information

Der elektronische Befehl löst den heute üblichen schriftlichen Befehl ab. Schriftliche Aufträge gemäß betrieblicher Richtlinie 30.01 (DV V3 § 36) werden voraussichtlich ab 1. September 2024 durch die ÖBB-Infrastruktur AG per Datenschnittstelle an die EVU übermittelt. Diesbezüglich werden konkrete Inkraftsetzungstermine durch die ÖBB-Infrastruktur AG gesondert verlautbart. Die primäre Nutzung des elektronischen Befehls gem. betrieblicher Richtlinie 30.01 (DV V3 § 36) ist ab Einführung verpflichtend.

  • Die Daten für den elektronischen Befehl werden über das Service ZFM-Schnittstelle oder die Applikation infraDOAS Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt.
  • Es ist sicherzustellen, dass Triebfahrzeugführer:innen eine zum Empfang, zur Darstellung und zur Quittierung des elektronischen Befehls geeignete, mobile Lösung am Triebfahrzeug zur Verfügung haben. Die Verantwortung hierfür liegt beim EVU.
  • Als Rückfallebene bei Ausfall der Datenschnittstelle kommt gemäß betrieblicher Richtlinie 30.01 (DV V3 § 36) ab diesem Zeitpunkt das Zusprechen mittels Sammelbefehl oder die heute verwendete Papierform zur Anwendung, wobei die Wahl der Rückfallebene der ÖBB-Infrastruktur AG obliegt.