Von der Strategischen Prüfung zur Trasse
In einem ersten Schritt wurde im April 2016 die „Strategische Prüfung im Verkehrsbereich“ (SP-V) laut SP-V-Gesetz unter der Leitung des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) durch die ÖBB initiiert. Eine SP-V ist die rechtliche Grundlage für geplante Veränderungen des hochrangigen Verkehrswegenetzes. Dabei wird erhoben, welche Auswirkungen die eingereichte Netzveränderung auf das hochrangige Verkehrswegenetz, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich hat.
Mit Juni 2017 wurde die SP-V abgeschlossen. Am 1. März 2018 erfolgte als Ergebnis der Erlass der Hochleistungsstrecken-Verordnung durch den Ministerrat. Diese Verordnung ermöglicht es der ÖBB-Infrastruktur AG, weitere Planungsarbeiten und Anstrengungen zur Erlangung von Grundsatzgenehmigungen einzuleiten.
Daten & Fakten
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Planung
seit 2015
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Strecke
Flughafen Wien – Bruck an der Leitha
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Streckenlänge
26 Kilometer
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Voraussichtliche Bauzeit
2027-2034
Trassenfindung im Dialog
Im September 2018 wurde ein Runder Tisch zur Einbindung aller betroffenen Parteien in den Trassenfindungsprozess ins Leben gerufen. Am Runden Tisch nehmen Vertreter:innen von neun Gemeinden der Region, der Länder Niederösterreich und Burgenland, des Flughafen Wiens und der ÖBB-Infrastruktur AG teil.
Mitte Juni 2020 fasste der Runde Tisch auf Basis eines detaillierten Kriterienkatalogs die gemeinsame Entscheidung, den südlichsten Trassenkorridor mit einer weitgehenden Bündelung mit der bestehenden Ostbahn im Detail zu untersuchen. Im Herbst 2021 erfolgte schließlich mit allen Gemeinden eine Einigung über die Trasse.
Zusätzlich zum Runden Tisch gibt es Arbeitskreise in den jeweiligen Gemeinden, an denen weitere Vertreter:innen teilnehmen, darunter – wo vorhanden – Bürgerinitiativen. Bei diesen Arbeitskreisen werden örtliche Anliegen, Vorschläge etc. diskutiert. Die Bürger:innen der Region werden im Rahmen von Planausstellungen umfassend informiert.
In einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren werden mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, deren Lebensräume, auf Boden, Wasser, Luft, Klima, auf die Landschaft sowie auf Sach- und Kulturgüter ermittelt und die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von schädlichen oder belastenden Auswirkungen geprüft.