Von der Strategischen Prüfung zur Trasse
In einem ersten Schritt wurde im April 2016 die „Strategische Prüfung im Verkehrsbereich“ (SP-V) laut SP-V-Gesetz unter der Leitung des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) durch die ÖBB initiiert. Eine SP-V ist die rechtliche Grundlage für geplante Veränderungen des hochrangigen Verkehrswegenetzes. Dabei wird erhoben, welche Auswirkungen die eingereichte Netzveränderung auf das hochrangige Verkehrswegenetz, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich hat.
Mit Juni 2017 wurde die SP-V abgeschlossen. Am 1. März 2018 erfolgte als Ergebnis der Erlass der Hochleistungsstrecken-Verordnung durch den Ministerrat. Diese Verordnung ermöglichte es der ÖBB-Infrastruktur AG, weitere Planungsarbeiten und Anstrengungen zur Erlangung von Grundsatzgenehmigungen einzuleiten.
Daten & Fakten
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Planung
seit 2015
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Strecke
Flughafen Wien – Bruck an der Leitha
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Streckenlänge
26 Kilometer
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Voraussichtliche Bauzeit
2028-2035
Trassenfindung im Dialog
Im September 2018 wurde ein Runder Tisch zur Einbindung aller betroffenen Parteien in den Trassenfindungsprozess ins Leben gerufen. Am Runden Tisch nehmen Vertreter:innen von neun Gemeinden der Region, der Länder Niederösterreich und Burgenland, des Flughafen Wiens und der ÖBB-Infrastruktur AG teil.
Im Herbst 2021 erfolgte im Rahmen des Runden Tisches eine Einigung darüber, den südlichsten von vier möglichen Trassenkorridoren mit einer weitgehenden Bündelung mit der bestehenden Ostbahn zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzureichen.
Zusätzlich zum Runden Tisch gibt es Arbeitskreise in den jeweiligen Gemeinden, an denen weitere Vertreter:innen teilnehmen, darunter – wo vorhanden – Bürgerinitiativen. Bei diesen Arbeitskreisen werden örtliche Anliegen, Vorschläge etc. diskutiert. Die Bürger:innen der Region wurden im Rahmen von Planausstellungen umfassend informiert.
Das Projekt wurde im Juni 2024 beim BMK zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. In diesem Verfahren werden mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, auf Boden, Wasser, Luft, Klima, auf die Landschaft sowie auf Sach- und Kulturgüter ermittelt und die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie zum Ausgleich nachteiliger oder belastender Auswirkungen geprüft.
Die mündliche Verhandlung wurde im Jänner 2026 durchgeführt; aus heutiger Sicht wird ein Bescheid im Herbst 2026 erwartet.