Zielgruppe
Personen zur selbständigen Dienstleistung als Zugvorbereiter:in. Diese Ausbildung beinhaltet die Aufgabenbereiche der qualifizierten Tätigkeit gemäß § 31 EisbEPV.
Lernziele
- Fahrzeug-, Zug- und Nebenfahrtenerfassung
- Manipulation von betrieblichen Zugpapieren
- Vorbereitung von Zug- und Nebenfahrten
- Mündliche, fernmündliche sowie schriftliche Kommunikation mit anderen im Eisenbahnbetrieb und Eisenbahnverkehr tätigen Mitarbeiter:innen
Inhalte
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Allgemeine Fachkenntnisse
- Einschlägige betriebliche Begriffe und Abläufe
- Erfassung von Zug- und Fahrdaten
- Betriebliche Unterlagen (z.B. Belastungen, Zuglänge, Bremsausmaß)
- Bremsberechnung
- Anschriften an Fahrzeugen
- Kommunikationsmittel im Betriebsdienst sowie betriebliche Kommunikation
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Besondere und infrabezogene Fachkenntnisse
- Unregelmäßigkeiten und Mängel an Schienenfahrzeugen
- Maschinentechnik inklusive Fahrzeugtechnik
- Außergewöhnliche Sendungen (Lademaß, Container)
- 30.04.23. (DB 639) i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „Fahrtvorbereitung“ (inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse)
- RIC - internationale Vereinbarung über Reisezugwagen
- UIC Merkblätter im erforderlichen Umfang (technische Spezifikation über Wagen und Triebfahrzeug)
- AVV RIV (Allgemeine Vereinbarungen über die Benützung von Güterwagen)
- Fahrplanhilfstafeln (z.B. Dispolisten, Belastungstafeln, Stl, …)
- Belastungsberechnungen
- 31.03. (DV M26) i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „Fahrtvorbereitung“ (inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse; z.B. Bremsstellungen, Bremsproben, …)
- 30.03.23. (ZSB 32) i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „Fahrtvorbereitung“ (inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse; Reihung Triebfahrzeug (Tfz), Verminderung Belastung, …)
- 30.04.21. (DB 640) Betriebsstellencodes
- Bestimmungen über den Einzelwagenverkehr (DB 647)
- Zugdatenbank
- Fahrplanbehelfe im erforderlichen Umfang (z.B. Buchfahrplan, Fahrplanheft für Nebenfahrten, …)
- Information über Gefahrgut im erforderlichen Umfang
- Frachtpapiere, Zoll, Plombieren
- Aufträge von EVU
- Aussetzen von Wagen, Unterwegsaufenthalte
- Beladetarif auszugsweise
Arbeitsformen
- Theoretischer Gruppenunterricht, Vortrag mit praktischen Beispielen
- Gruppenarbeiten
- Schulungen auf Systemen und im Gefahrenraum von Gleisen
- Exkursion
Voraussetzungen
Für die Ausübung sind die erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 2 EisbEPV zu beachten. Diese Eignung setzt die Eignung „Betriebsdienst“ voraus.
Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Prüfung
Eine mündliche und praktische Prüfung gemäß EisbEPV wird bei Bedarf angeboten und ist bei der Bestellung gesondert zu vereinbaren.