![© ÖBB/Angelika Bernhard Eisenbahnaufsichtsorgan weist daraufhin, dass ein Fahrgsast seinem Hund einen Beisskorb anlegen soll](https://image-service.web.oebb.at/bahnhof.oebb.at/.imaging/default/dam/infra/geschaeftspartner/aus-und-weiterbildung/bildungsprogramm/eisenbahnaufsichtsorgan-hund-oebb-angelika-bernhard-2.jpg?t=1614589548735&scale=0.5)
Zielgruppe
Personen zur selbständigen Dienstleistung für die Tätigkeit Eisenbahnaufsichtsorgan gemäß EisbEPV.
Lernziele
- Qualifizierte Tätigkeit als Eisenbahnaufsichtsorgan
- Selbständiger Aufenthalt im Gefahrenraum von Gleisen
- Mündliche, fernmündliche sowie schriftliche Kommunikation mit anderen im Eisenbahnbetrieb und im Eisenbahnverkehr tätigen Personen
Inhalte
-
Allgemeine Fachkenntnisse
- Grundsätze der wesentlichen Rechtsvorschriften inkl. Grundkenntnisse AschG
- Allgemeine Grundsätze
- Methoden
- Rechtsordnung
- Rechtsquellen
- Behörden
- Eisenbahnrecht inkl. Unfalluntersuchungsrecht, Eisenbahnbeförderungsrecht und Gefahrgutbeförderungsrecht
- Schadenersatz- und Haftpflichtrecht
- Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht
- Vorgehen bei der Erteilung von dienstlichen Anordnungen und der Festnahme von Personen
- Bestandteile des Sicherheitsmanagementsystems
Arbeitsformen
- Theoretischer Gruppenunterricht
- Gruppenarbeiten
- Vortrag mit praktischen Beispielen
- Schulungen im Gefahrenraum von Gleisen
Anmerkung
Für die Ausübung sind die erforderlichen Voraussetzungen der §§ 5 und 39 (2) EisbEPV zu beachten.
Voraussetzungen
Für die Ausübung sind die erforderlichen Voraussetzungen der §§ 2, 5 und 39 (2) EisbEPV zu beachten. Diese Eignung setzt die Eignung „Betriebsdienst“ voraus.
Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Prüfung
Eine mündliche Prüfung gemäß EisbEPV wird bei Bedarf angeboten und ist bei der Bestellung gesondert zu vereinbaren.
![© ÖBB Symbolbild Bildung](https://image-service.web.oebb.at/bahnhof.oebb.at/.imaging/default/dam/infra/buttons/button-bildung-oebb-2.png?t=1611222996727&scale=0.5)