Eisenbahnaufsichtsorgan weist daraufhin, dass ein Fahrgsast seinem Hund einen  Beisskorb anlegen soll

Eisenbahnaufsichtsorgan

gemäß §§ 39 EisbEPV

Zielgruppe

Personen zur selbständigen Dienstleistung für die Tätigkeit Eisenbahnaufsichtsorgan gemäß EisbEPV.

Lernziele

  • Qualifizierte Tätigkeit als Eisenbahnaufsichtsorgan
  • Selbständiger Aufenthalt im Gefahrenraum von Gleisen
  • Mündliche, fernmündliche sowie schriftliche Kommunikation mit anderen im Eisenbahnbetrieb und im Eisenbahnverkehr tätigen Personen

Inhalte

  • Allgemeine Fachkenntnisse

    • Grundsätze der wesentlichen Rechtsvorschriften inkl. Grundkenntnisse AschG
    • Allgemeine Grundsätze
    • Methoden
    • Rechtsordnung
    • Rechtsquellen
    • Behörden
    • Eisenbahnrecht inkl. Unfalluntersuchungsrecht, Eisenbahnbeförderungsrecht und Gefahrgutbeförderungsrecht
    • Schadenersatz- und Haftpflichtrecht
    • Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht
    • Vorgehen bei der Erteilung von dienstlichen Anordnungen und der Festnahme von Personen
    • Bestandteile des Sicherheitsmanagementsystems

Arbeitsformen

  • Theoretischer Gruppenunterricht
  • Gruppenarbeiten
  • Vortrag mit praktischen Beispielen
  • Schulungen im Gefahrenraum von Gleisen

Anmerkung

Für die Ausübung sind die erforderlichen Voraussetzungen der §§ 5 und 39 (2) EisbEPV zu beachten.

Voraussetzungen

Für die Ausübung sind die erforderlichen Voraussetzungen der §§ 2, 5 und 39 (2) EisbEPV zu beachten. Diese Eignung setzt die Eignung „Betriebsdienst“ voraus.

Abschluss

  • Teilnahmebestätigung
  • Prüfung

Eine mündliche Prüfung gemäß EisbEPV wird bei Bedarf angeboten und ist bei der Bestellung gesondert zu vereinbaren.

Symbolbild Bildung

Dauer der Ausbildung: 20 Unterrichtseinheiten
Ausbildungskosten inkl. Verpflegung & Prüfung (exkl. USt): 743 €
Gruppengröße: maximal 20 Teilnehmende