Zielgruppe
Personen, die für die Funktion Betriebsleiter:in oder Betriebsleiter:in–Stellvertreter:in oder fachlich zuständige:r Betriebsleiter:in oder dessen:deren Stellvertreter:in nach § 21 EisbG vorgesehen sind.
Lernziele
- Allgemeine Fachkenntnisse in den Fachgebieten
- Rechtsvorschriften
- Eisenbahnbautechnik
- Sicherungstechnik
- Energieversorgung
- Fahrzeugtechnik
- Eisenbahnbetrieb
- Infrastrukturbezogene und fahrzeugbezogene Fachkenntnisse müssen vor der Ausübung der Tätigkeit als Betriebsleiter:in/ Betriebsleiter:in Stellvertreter:in/ fachlich ausübende:r Betriebsleiter:in oder dessen/deren Stellvertreter:in im dafür erforderlichen Ausmaß durch Selbststudium erworben werden.
Inhalte
- Vorbemerkung
- Die spezifischen Grundlagen für die Tätigkeit Betriebsleitung wurden aus der EisbEPV und der EisbAV in diese Ausbildung übernommen.
-
Allgemein
Die Angaben zu den Inhalten sind in den jeweiligen Modulen dargestellt.
Arbeitsformen
Die Angaben zu den Arbeitsformen sind in den jeweiligen Modulen dargestellt.
Anmerkungen
Für die Ausübung sind die erforderlichen Voraussetzungen der §§ 5 und 40(2) EisbEPV zu beachten.
Die Teilnahme an einzelnen Modulen kann bei Vorliegen eines erfolgreichen Abschlusses in anderen spezifischen Ausbildungen entfallen:
- Entfall Modul Fachgebiet Rechtsvorschriften bei Vorliegen eines erfolgreichen Abschlusses eines rechtswissenschaftlichen Studiums. Die Module zu den Fachgebieten können auch einzeln gebucht werden.
- Entfall Modul Fachgebiet Eisenbahnbautechnik bei Vorliegen eines erfolgreichen Abschlusses eines bautechnischen Studiums oder einer bautechnischen Ausbildung an einer höheren berufsbildenden Schule
- Entfall Modul Fachgebiet Energieversorgung bei Vorliegen eines erfolgreichen Abschlusses eines elektrotechnischen Studiums oder einer elektrotechnischen Ausbildung an einer höheren berufsbildenden Schule
- Entfall Modul Fachgebiet Fahrzeugtechnik bei Vorliegen der Eignung „Fahrzeugdienst“ oder durch den erfolgreichen Abschluss eines maschinenbautechnischen Studiums oder einer maschinenbautechnischen Ausbildung an einer höheren berufsbildenden Schule
- Entfall Modul Fachgebiet Eisenbahnbetrieb bei Vorliegen der Eignung für „Fahrdienstleitung“
Für sämtliche Anerkenntnisse gilt, dass in allen Modulen der Ausbildung zur:zum Betriebsleiter:in sehr spezifische speziell auf den Bahnbetrieb abgestimmte Inhalte geschult werden, welche nicht zwingend Teil einer vorangegangenen Ausbildung oder eines absolvierten Studiums gewesen sein müssen. Obwohl für die Ausbildung anerkannt, sind diese Inhalte der Module jedoch zwingend Teil der Prüfung.
Die Anerkenntnisse gelten nicht für Fachkenntnisse gemäß § 49 Z 3 EisbAV.
Praxisteil
Zum besseren Verständnis und zur Umsetzung der Lehrinhalte erfolgt nach dem letzten theoretischen Ausbildungsmodul ein Praxisteil mit Lehrkräften gemäß § 42 EisbEPV oder mit Fachexpert:innen.
Prüfung
Eine schriftliche und mündliche Prüfung gemäß EisbEPV wird bei Bedarf angeboten und ist bei der Bestellung gesondert zu vereinbaren.