Eisenbahnbetriebsleitung gem. § 40 EisbEPV und § 49 Z 3 EisbAV
Für die Ausübung der Tätigkeit Betriebsleitung benötigen Sie Kenntnisse in den Fachgebieten: Rechtsvorschriften, Eisenbahnbautechnik, Sicherungstechnik, Energieversorgung, Fahrzeugtechnik und Eisenbahnbetrieb. Die jeweiligen Fachmodule können auch einzeln gebucht werden.