Zielgruppe
Personen, die zur Durchführung von nicht betrieblichen Tätigkeiten im Gefahrenraum der Gleise oder in dessen Nähe die Erlaubnis zum Betreten von nicht öffentlichen Eisenbahnanlagen erlangen müssen.
Lernziele
- Betriebliches Grundverständnis, um sich so zu verhalten, dass die Sicherheit beim Aufenthalt und der Durchführung von Arbeitsvorgängen im Gefahrenbereich von Gleisen gewährleistet ist
- Elektrotechnisches Grundverständnis, um sich so zu verhalten, dass die Sicherheit beim Aufenthalt und der Durchführung von Arbeitsvorgängen im Bereich von Bahnstromanlagen gewährleistet ist
Inhalte
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Allgemeine Fachkenntnisse
- 30.02. Signalbuch: allg. Bestimmungen, Spitzensignal, Schlusssignal, Gefahrsignal, Signal ACHTUNG und Haltscheibe
- 30.01. Betriebsvorschrift DV V3: Begriffe: Bahnanlagen, Blockabschnitte, Zugfolgestellen, Züge, Gleise, Richtung, Mitarbeiter:innen, Sicherheitsprinzip, Fahrdienstleitung, Gefährdete Rotten, Gleiswechselbetrieb
- 30.03. ZSB: 30.03.02: Gleis- und Bahnsteigbezeichnungen, Allgemeines, Streckengleise, Bahnhofgleise, Bahnsteige; 30.03.09: Freihalten der Bahnbreite; 30.03.10: Betreten von Bahnanlagen; 30.03.21: Zugbeobachtung
- 12.01. Elektrobetriebsvorschrift DV EL52: Gefahren des Bahnstromes, Arbeiten in der Nähe von Bahnstromanlagen, Sicherheitsabstände, Grundsätze Prinzip Bahnstromanlagen, ERKENNEN des freigeschalteten und geerdeten Zustands der Oberleitung, Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität - Grundlagen
- Grundlagen Arbeitnehmer:innenschutz
Arbeitsformen
- Vortrag mit Fallbeispielen
- Diskussionen
Anmerkung
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung und entsprechender örtlicher Unterweisung am Arbeitsplatz gelten Teilnehmer:innen als „elektrotechnisch unterwiesene Personen“ gemäß 12.01 (DV EL52) – Erwerb der Erlaubniskarte.
Voraussetzungen
Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Abschluss
schriftliche Erfolgskontrolle (keine Prüfungskosten)