Zielgruppe
Personen zur selbständigen Dienstleistung für die Tätigkeit Betriebsdienst gemäß § 23 EisbEPV sowie weiterführende Tätigkeiten.
Lernziele
- Tätigkeiten auf und in Eisenbahnanlagen
- Fernmündliche, mündliche und schriftliche Kommunikation mit anderen im Eisenbahnbetrieb und Eisenbahnverkehr tätigen Personen
- Bewachung von Eisenbahnkreuzungen durch Armzeichen*
- Vornahme von Tätigkeiten im Notfallmanagement auf Anordnung
- Betriebliche Meldungen von wahrgenommenen Unregelmäßigkeiten
* Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung berechtigt nicht zur selbständigen Bewachung von Eisenbahnkreuzungen im Sinne der Tätigkeit „Sicherung von Eisenbahnkreuzungen“ gemäß § 24 EisbEPV.
Inhalte
-
Allgemeine Fachkenntnisse
- Grundkenntnisse eisenbahnspezifischer Begriffe (Bedeutung der Signale)
- Basisinformationen zu Zug- und Verschubfahrt
- Grundregeln der betrieblichen Kommunikation, Gestaltung der Bahn - und Gleisanlagen
- Sicheres und eigenverantwortliches Verhalten im Gefahrenraum, Schutzausrüstung
- Bewachung von Eisenbahnkreuzungen durch Armzeichen, Signalmittel, Zeichengebung
- Bewachungsvorgang (Beginn und Ende)*
Arbeitsformen
- Theoretischer Gruppenunterricht, Vortrag mit praktischen Beispielen
- Praxisschulung im Gefahrenraum von Gleis- und Bahnstromanlagen
Anmerkung
Für die Ausübung ist die Eignung gemäß § 2 EisbEPV zu beachten.
Voraussetzungen
Für die Ausübung sind die erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 2 EisbEPV zu beachten.
Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Prüfung
Eine mündliche Prüfung gemäß EisbEPV wird bei Bedarf angeboten und ist bei der Bestellung gesondert zu vereinbaren.