Themen der Koordinierung
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist als Hauptinfrastrukturunternehmen gemäß § 55j EisbG verpflichtet, sich einmal pro Jahr mit den Fahrwegkapazitätsberechtigten und dem BMK zu folgenden Themen zu koordinieren:
- Bedarf der Fahrwegkapazitätsberechtigten hinsichtlich Erhaltung und Ausbau der Eisenbahninfrastrukturkapazität
- Inhalt und Umsetzung der nutzerorientierten Ziele und Anreize, die in Verträgen gemäß § 55b Abs. 1 EisbG vorgegeben werden
- Inhalt und Umsetzung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
- Fragen der Intermodalität und der Interoperabilität
- Fragen zur Nutzung und zu den Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie zur Qualität der Dienstleistungen des Eisenbahninfrastrukturunternehmens
Kontakt
Unter folgender E-Mail-Adresse können Sie Ihre Eingabe tätigen. Bitte beachten Sie dazu die im Leitfaden genannten Vorgaben und Fristen.