Stilisierte Grafik eines Netzwerkes mit Kugeln und Linien

Koordinierung

Die ÖBB-Infrastruktur AG führt die Koordinierung gemäß Eisenbahngesetz durch.

Themen der Koordinierung

Die ÖBB-Infrastruktur AG ist als Hauptinfrastrukturunternehmen gemäß § 55j EisbG verpflichtet, sich einmal pro Jahr mit den Fahrwegkapazitätsberechtigten und dem BMK zu folgenden Themen zu koordinieren:

  • Bedarf der Fahrwegkapazitätsberechtigten hinsichtlich Erhaltung und Ausbau der Eisenbahninfrastrukturkapazität
  • Inhalt und Umsetzung der nutzerorientierten Ziele und Anreize, die in Verträgen gemäß § 55b Abs. 1 EisbG vorgegeben werden
  • Inhalt und Umsetzung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
  • Fragen der Intermodalität und der Interoperabilität
  • Fragen zur Nutzung und zu den Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie zur Qualität der Dienstleistungen des Eisenbahninfrastrukturunternehmens
     

Kontakt

Unter folgender E-Mail-Adresse können Sie Ihre Eingabe tätigen. Bitte beachten Sie dazu die im Leitfaden genannten Vorgaben und Fristen.