Wann gilt eine Sendung als außergewöhnlich?
Eine Sendung gilt als außergewöhnlich, wenn sie wegen ihrer äußeren Abmessungen, ihres Gewichtes oder ihrer Beschaffenheit mit Rücksicht auf die Bahnanlagen oder Wagen besondere Schwierigkeiten verursacht und deshalb nur unter besonderen technischen und/oder betrieblichen Bedingungen transportiert werden kann.
Unser Service
- Abwicklung des Genehmigungsverfahrens und der sich daraus ergebenden Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung für Zustimmungsanträge unserer Kunden gem. IRS 50502
- Erstellung und Bekanntgabe von Beförderungsplänen für den Transport von außergewöhnlichen Sendungen auf dem Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur
- Erstellung und Wartung des Profilkatalogs (Auflistung aller am ÖBB-Netz zugelassenen Profile)
- Erstellung und Wartung des Anhang 2 zum „Leitfaden aS“ (Auflistung aller Züge mit ständig geführten aS-Sendungen)
Kontakte – Außergewöhnliche Sendungen, Technik
Christoph Dam
Technischer Netzzugang
ÖBB-Infrastruktur AG
Netzzugang
Mobil: +43 664 6172753
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Julian Hammer
Technischer Netzzugang
ÖBB-Infrastruktur AG
Netzzugang
Mobil: +43 664 8512722
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Matthias Harbart
Technischer Netzzugang
ÖBB-Infrastruktur AG
Netzzugang
Mobil: +43 664 6171341
E-Mail sendenKontakte – Außergewöhnliche Sendungen, Betrieb
Andreas Fischer
Unterjähriger Fahrplan
ÖBB-Infrastruktur AG
Netzzugang/Trassenmanagement
Telefon: +43 5 1778 97 33364
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