Zwei Triebfahrzeugführer bei einer Ausbildungsfahrt im Triebfahrzeug

Ausbildungs- und Prüffahrten ohne gültige Bescheinigung

Gemäß EisbG §126 Abs 2 sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor einer Ausbildungs- und Prüffahrt ohne gültige Bescheinigung des Triebfahrzeugführers vor der Fahrt in Kenntnis zu setzen.

Gemäß EisbG § 126 Abs 2 Ziffer 5 sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor einer Ausbildungs- und Prüffahrt ohne gültige Bescheinigung des Triebfahrzeugführers vor der Fahrt in Kenntnis zu setzen.

  • Geben Sie dazu bitte Datum, Zugnummer und Betriebsstellen bekannt.
  • Sie haben die Möglichkeit einzelne Züge anzugeben oder auch ganze Listen hochzuladen.
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  • Mit dem Absenden erhalten Sie ein Bestätigungsmail und das ausgefüllte Formular.

 

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