Gemäß EisbG § 126 Abs 2 Ziffer 5 sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor einer Ausbildungs- und Prüffahrt ohne gültige Bescheinigung des Triebfahrzeugführers vor der Fahrt in Kenntnis zu setzen.
- Geben Sie dazu bitte Datum, Zugnummer und Betriebsstellen bekannt.
- Sie haben die Möglichkeit einzelne Züge anzugeben oder auch ganze Listen hochzuladen.
- Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
- Mit dem Absenden erhalten Sie ein Bestätigungsmail und das ausgefüllte Formular.
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