Verkehrsgenehmigung<br/>Sicherheitsbescheinigung<br/>Infrastrukturnutzungsvertrag <br/>Schienenfahrzeuge Genehmigung & Registrierung<br/>Personalzulassung

In fünf Schritten im Schienennetz

Der erstmalige Zugang zum ÖBB-Netz und auch zur EU-Schienennetz-Infrastruktur ist mehrstufig. Zur Unterstützung haben wir für Sie die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengestellt.

Netzzugang leicht gemacht

In Österreich können Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)

  • mit Sitz in Österreich und
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in der EU oder der Schweiz, teilweise mit Einschränkungen

den Zugang zum österreichischen Schienennetz beantragen. Die Voraussetzungen sind in § 57 Eisenbahngesetz näher geregelt.

Um Zeit zu sparen, können einzelne nachfolgend beschriebene Schritte teilweise parallel durchgeführt werden. Beispielweise ist die Beantragung auf Fahrzeugzulassung beim BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) und die Netzverträglichkeits­überprüfung bei ÖBB-Infrastruktur AG gleichzeitig möglich.